Beförderungsentgelte für den Pflichtfahrbereich
Der Grundpreis beträgt
– für die Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr
3,90 EUR
– für die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr
4,90 EUR
Der Kilometerpreis beträgt
– für den ersten und zweiten Kilometer, je km
3,50 EUR
– für jeden weiteren Kilometer
2,20 EUR
Das Entgelt für etwaige – auch verkehrsbedingte – Wartezeiten
beträgt pro Stunde (abzurechnen anteilig nach Minuten)
40,00 EUR
Zuschläge
Für die gleichzeitige Beförderung von mehr als vier Personen (ohne Fahrer) in Großraumtaxen ist ein Zuschlag in Höhe von 10,00 EUR zu entrichten.